Kein Ersatz für Natur

Dachbegrünung als Ersatz für einen Acker? BUND: Der Senat kümmert sich nicht um Artenschutzprogramm und trickst beim Ausgleich ökologischer Verluste

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hat dem Senat vorgeworfen, sich nicht an seine eigenen Vorgaben zu halten, wenn es darum geht, für planierte, bebaute und betonierte Natur Ersatz zu schaffen. Der Fall des Bebauungsplanes Wilhelmsburg 80 zeigt nach Ansicht der Umweltschützer exemplarisch, wie das geschieht.

In dem Gebiet zwischen Kirchdorfer Straße und Wilhelmsburger Dove-Elbe sollen 40 Reihenhäuser gebaut werden, dabei ist es im Artenschutzprogramm von 1997 als Fläche für naturnahe Landwirtschaft und Auen-Entwicklungsbereich ausgewiesen. Der vormalige Pächter ging in den Ruhestand. „Nachdem der Landwirt aufgegeben hatte, hätte das entwickelt werden können“, sagt Harald Köpke vom BUND. Statt dessen habe die Stadt das Grundstück an einen Gemüsebauern verpachtet, der es intensiver nutzte denn je.

Das wiederum veranlasste die Behörden, das Areal mit einem niedrigen Wert zu veranschlagen, als es um die Frage des gebotenen Ausgleichs ging. Den Ausgleich für die geplante Bebauung dagegen bewerteten die Leute von der Verwaltung nach Ansicht des BUND überaus großzügig: Eine Dachbegrünung auf fünf Zentimeter Boden erklärten sie zum Ersatz für einen Acker, die Böschungen von Wettern als Ersatz für Wiesen. Über die Veränderung des Landschaftsbildes durch die neue Siedlung gingen sie achselzuckend hinweg.

In den Augen der Umweltschützer begründen diese Beispiele den Verdacht, dass „bewusst die Eingriffsregelung niedrig gerechnet wurde und der Ausgleich zu hoch“. Als sei das nicht genug, sehen sich die Behörden aus Kapazitätsgründen nicht einmal in der Lage zu kontrollieren, ob die geforderten minimalen Ausgleichsprojekte verwirklicht wurden, zumindest nicht langfristig.

Die Neuverpachtung des Wilhelmsburger Grundstücks hätte nur vermieden werden können, wenn die Umweltbehörde die Fläche in ihre Obhut genommen hätte, sagt Monika Uhlmann, Leiterin des Naturschutzreferats im Bezirksamt Harburg. Denn über die Verpachtung entscheide die inzwischen bei der Finanzbehörde angesiedelte Liegenschaftsverwaltung. Dem Landwirt Auflagen zu machen, sei nicht möglich gewesen. Er hätte nur mit Fördergeld dazu bewogen werden können, das Land extensiv zu nutzen. „Extensivierungsprämien werden auf besonders wichtige Flächen konzentriert“, sagt Uhlmann. Auch dass Eingriff und Ausgleich falsch gewichtet worden wären, sieht Uhlmann nicht so. Bei Einzelheiten sei jedoch nachgebessert worden. Gernot Knödler