Polizisten legen Beschwerde ein

KÖLN taz ■ Das Urteil des Kölner Landgerichts gegen sechs Polizisten wegen Körperverletzung im Amt wird nun vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Die Kölner Beamten hatten 2002 einen 31-Jährigen schwer misshandelt. Dieser starb danach im Krankenhaus. Die Verteidigung argumentiert in ihrer Verfassungsbeschwerde, in dem Verfahren sei gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen worden, da die Anwälte die beiden Hauptbelastungszeugen nicht hätten befragen dürfen. Ist die Beschwerde erfolgreich, muss das Verfahren womöglich neu aufgerollt werden. Mit einer Entscheidung wird 2006 gerechnet. DET