Niederlage für DocMorris

APOTHEKEN Der Europäische Gerichtshof hält das Verbot von Apotheken-Ketten für zulässig

FREIBURG taz | Die Revolution auf dem deutschen Apotheken-Markt blieb aus. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hält das deutsche Verbot von Apotheken-Ketten für zulässig. Ein Vorstoß der ursprünglich niederländischen Firma DocMorris ist damit gescheitert.

DocMorris hatte in Saarbrücken eine Apotheke mit einer angestellten Apothekerin eröffnet. Dem stand eigentlich das deutsche Gesetz entgegen, doch die CDU-Landesregierung genehmigte die DocMorris-Filiale trotzdem – unter Berufung auf die EU-Niederlassungsfreiheit. So landete der Fall beim EuGH.

Die EU-Richter aber hielten die deutschen Beschränkungen für gerechtfertigt. Sie billigten den Nationalstaaten einen großen Spielraum bei der Frage zu, wie sie die Gesundheit der Bevölkerung schützen wollen. Daher könne Deutschland den Betrieb von Apotheken durch Konzerne verbieten. „Ein Mitgliedstaat kann im Rahmen seines Wertungsspielraums der Ansicht sein, dass der Betrieb einer Apotheke durch einen Nichtapotheker eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt“, heißt es in der Entscheidung. (Az.: C-171/07) CHR

tazzwei SEITE 14