Weber ausgesponnen

Die Dresdner Inszenierung „Die Weber“ ist nun gerichtlich untersagt. Ein bitterer Sieg für die Rechteinhaber

Was Sabine Christiansen nicht gelungen ist, ein Schauspiel per Gericht absetzen oder zumindest ändern zu lassen, hat der Verlag Felix Bloch Erben gestern geschafft: Das Stück „Die Weber“ muss entweder vom Spielplan des Staatsschauspiels Dresden abgesetzt oder die adaptierte Fassung wieder an das Original von Hauptmann angepasst werden. So entschied gestern das Berliner Landgericht.

Das Staatsschauspiel Dresden hatte Ansichten der Dresdner Bürger in die Inszenierung der „Weber“ eingefügt. Nicht dass die Bürger die Gelegenheit nutzten, Sabine Christiansens Erschießung anzuregen, war dem Theater wichtig, sondern die Adaption per se. Das gestrige Urteil gegen die künstlerische Aktualisierung speist sich aber auch nicht aus dem Persönlichkeitsrecht.

Richterin Christel Hengst begründete es vielmehr mit dem Urheberrecht. Sie hatte den Vertrag und mündliche Abmachungen zwischen dem Staatsschauspiel Dresden und Felix Bloch Erben ausgelegt und war zu dem Ergebnis gekommen, dass der genaue Inhalt der Änderungen dem Verlag hätte vorgelegt werden müssen. Das ist rechtlich einwandfrei.

Die entscheidende Frage bleibt aber offen. Warum soll die Enkelin von Gerhart Hauptmann, warum soll der Verlag Felix Bloch Erben besser wissen, wie Hauptmann die Arbeitslosigkeit heute künstlerisch verarbeiten würde als Regisseure? Und warum wiegen die Rechte des Verlags so viel mehr als die Ideen eines Regisseurs – und damit seine Urheberrechte? Der Vorwurf ist vielmehr den Rechteinhabern zu machen, dass sie vor Gericht gezogen sind.

Es wird schnell heikel, wenn ein Gericht über Kunst zu befinden hat. „Man kann sich aus künstlerischer Sicht fragen, ob es zum Stück passt, wenn sich Arbeitslose auf dem Arbeitsmarkt anbieten“, so Hengst. Immerhin sei 1844 das Fehlen von Gewerkschaften das Problem gewesen, nicht die Arbeitslosigkeit. Hengst weiß es besser als Volker Lösch, der Regisseur, soll dies heißen. Und das, obwohl sie am Anfang der Sitzung aus dem Literaturlexikon referiert hatte, dass Kaiser Wilhelm II. vor 100 Jahren das Stück verbieten lassen wollte. „Es hat schon damals Furore gemacht“, endete sie. Eben. Warum sollte Weber im Jahr 2005 keine Furore machen wollen?MAREKE ADEN