Gericht stärkt Urheber

PC-Hersteller und Importeure müssen Schöpfern von Text, Bild und Ton 12 Euro Vergütung zukommen lassen

MÜNCHEN dpa ■ PC-Hersteller und -Importeure müssen wie Hersteller von Fotokopierern eine Geräteabgabe zu Gunsten der Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke bezahlen. In einem Musterprozess legte die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I einen Betrag von zwölf Euro pro Gerät als angemessene Vergütung fest. Damit folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Verwertungsgesellschaft Wort, die die Interessen der Urheber von Sprachwerken vertritt und gegen Fujitsu Siemens geklagt hatte.

Das Urhebergesetz sieht eine Vergütungspflicht des Herstellers zu Gunsten der Urheber vor, wenn es sich um Geräte handelt, mit denen „durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung“ erlaubte private Vervielfältigungen geschützter Werke hergestellt werden. Das Gericht musste entscheiden, ob auch PCs zur Herstellung derartiger Vervielfältigungen bestimmt sind.