Gefängnisstrafe für Horst Mahler

Das Landgericht hat den Rechtsextremisten Horst Mahler wegen Volksverhetzung zu einer neunmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Mahler hatte Journalisten eine Schrift zugänglich gemacht, in der er den Hass auf Juden als „untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems“ bezeichnete. Im Prozess hatte der ehemalige RAF-Terrorist 35 Verhandlungstage lang antisemitische Parolen vorgelesen. Von der Presse wurde das ignoriert, nicht jedoch von der Staatsanwaltschaft. Gegen Mahler laufen jetzt neue Verfahren: wegen Volksverhetzung, aber auch weil er den Schöffen und dem Staatsanwalt gedroht hatte, nach dem Ende der Bundesrepublik – „spätestens im Jahr 2006“ – müssten sie „sich verantworten“. Einige Anhänger Mahlers beschimpften nach dem Urteil das Gericht. MAD

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