NIEDERLAGE FÜR ARMIN M.
: Kannibalen-Spielfilm darf gezeigt werden

KARLSRUHE | Ein eng an den Fall des „Kannibalen von Rotenburg“ angelehnter Spielfilm darf in Deutschland nun doch aufgeführt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof gestern und hob damit ein gegenteiliges Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf. Damit scheiterte der als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt gewordene Armin M. mit seiner Klage gegen den US-Film. M. hatte im 2001 einen 43-Jährigen getötet und das Fleisch seines Opfers teilweise gegessen. (afp)