CDU-Gericht gegen Blömer

KÖLN taz ■ Richard Blömer darf nicht für den Landtag kandidieren. Das hat das Kreisparteigericht der Kölner CDU noch einmal bestätigt. Mitglieder hatten sich an die Klärungsinstanz gewandt, weil sie die erneute Kandidatenaufstellung nicht akzeptieren wollten, die nach einem Einspruch des CDU-Landesvorstands gegen Blömers Kandidatur nötig geworden war. Gegen den Kölner Landtagsabgeordneten ermittelt die Staatsanwaltschaft in mehreren Verfahren.

Im Dezember hatte sich die CDU mit 151 Stimmen für Franz-Josef Knieps als Landtagskandidaten entschieden. CDU-Landeschef Jürgen Rüttgers hatte sich für den Präsidenten der Handwerkskammer stark gemacht. Für Blömer stimmten auf dem Parteitag nur 121 Mitglieder. FÜB