Der Richter und der NPD-Verbotsantrag

Kein Richter war intensiver mit dem letzten NPD-Verbotsverfahren beschäftigt als Hans-Joachim Jentsch. Im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts war er als Berichterstatter vorgesehen. Doch durch einen Zufall war deutlich geworden, wie sehr die NPD mit staatlichen Spitzeln durchsetzt war. Daraufhin erzwang 2003 eine Sperrminorität von drei Richtern das Ende des Verfahrens. Neue Verbotsanträge sind möglich. Richter Jentschs Amtszeit allerdings endet im September. CHR FOTO: UWE BENITZ