Öffentlich-Rechtlich in NRW

GEBÜHREN: Nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gibt es eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ für das öffentlich-rechtliche Fernsehen, neben den seit den 80er Jahren zulässigen Privatsendern. Für die politische Unabhängigkeit sei eine „Staatsferne“ notwendig, worauf sich die Sender auch bei den Wirtschaftsliberalisierern in Brüssel berufen. Ausdruck dieser Staatsferne soll die von den Bundesländern benannte, aber inhaltlich und personell unabhängige „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“ sein, die periodisch Vorschläge zur Erhöhung der Gebühren macht.

WDR-Intendant: Ist seit 1995 Fritz Pleitgen (66). Zuletzt wurde er 2000 für sechs Jahre wiedergewählt. Ursprünglich wollte er nur bis zur Pensionsgrenze amtieren, aber jetzt will er sich nicht daran erinnern. 2006 ist der nächste Wahlgang, also ein Jahr nach der Landtagswahl, die Peer Steinbrück zu bestehen hat.

WDR-Rundfunkrat:Wählt den Intendanten und ist eine Art WDR-Parlament mit 47 Mitgliedern, davon 13 vom Landtag (6 SPD, 5 CDU, 1 FDP, 1 Grüne) benannten und 34 weiteren Mitgliedern „gesellschaftlich relevanter Gruppen“. Der jetzige Rundfunkrat wurde Ende 2003 bestimmt und amtiert bis Ende 2009. Vorsitzender ist seit 1985 Reinhard Grätz (64), bis 2000 auch stellvertretender SPD-Fraktionschef im Landtag. Als KandidatInnen für seine Nachfolge gelten Nicola Hirsch (DGB) und Marc Jan Eumann (SPD-MdL). Die „SPD-Bank“ im Rundfunkrat revoltiert gegen Steinbrücks Linie.