Andas Worte sind nicht strafbar

BERLIN taz ■ Regierungssprecher Béla Anda gerät wegen einer Aussage vor drei Jahren erneut unter Druck. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Bernhard Kaster, im Haushaltsausschuss mit dem Bundespresseamt (BPA) befasst, forderte nun Andas Rücktritt: „Ein Regierungssprecher darf nicht zum Lügensprecher werden. Denn wer einmal lügt, dem glaubt man nicht mehr.“ Fotograf Klemens Beitlich hatte Anda auf Schadensersatz verklagt, weil der Regierungssprecher eine ihm anvertraute Fotodiskette verlor und danach behauptete, er habe sie nie erhalten. Später gab Anda zu, die Diskette bekommen zu haben. Der Anwalt des BPA, Peter Raue, verteidigte Andas Unwahrheiten vor dem Berliner Landgericht am Montag mit den Worten „Lügen ist nicht strafbar“ – und gewann den Prozess. „Das BPA hat sich einen Freibrief zum Lügen ausgestellt“, sagte Beitlichs Anwalt, Gernot Fritz, der taz. Dieses „Lügerecht“ sei weder moralisch noch rechtlich gerechtfertigt. Die Aussagen Andas seien „üble Nachrede“ und damit eine Straftat, so Fritz. Aus Andas Büro hieß es gestern, er werde sich nicht dazu äußern. SAT