Darfur: Verbrecher nicht vor Strafgerichtshof?

USA gegen Einschaltung des Internationalen Strafgerichtshofs zu Verbrechen im Sudan. Deutschland eventuell auch

BERLIN taz ■ In der Debatte um mögliche Prozesse gegen Kriegsverbrecher in der sudanesischen Kriegsregion Darfur setzen sich die USA offenbar mit ihrem Wunsch durch, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu verhandeln. Deutschland wird die US-Position möglicherweise unterstützen, hieß es gestern aus Regierungskreisen gegenüber der taz. Man arbeite zwar auf eine gemeinsame Position der EU hin, den Strafgerichtshof einzuschalten, aber letztendlich müsse man den Kompromiss mit den USA suchen; und den Tätern im Sudan sei es egal, vor welches internationale Gericht sie gestellt werden sollen.

Die USA wollen die Kriegsverbrechen in Darfur nicht vor den Strafgerichtshof in Den Haag bringen, sondern vor ein UN-Sondertribunal. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, die Einrichtung eines Sondertribunals würde viel zu lange dauern, um die Mörder in Darfur zu beeindrucken.

Der UN-Sicherheitsrat wird voraussichtlich am 1. Februar darüber entscheiden, ob der IStGH mit den Darfur-Verbrechen befasst wird. Eine entsprechende Empfehlung soll in dem Abschlussbericht einer UN-Untersuchungskommission zu Darfur enthalten sein, der gestern UN-Generalsekretär Kofi Annan übergeben wurde. Ein Veto der USA, die den Strafgerichtshof aus prinzipiellen Gründen ablehnen, könnte dies aber verhindern. Der UN-Untersuchungsbericht soll auch Stellung zu der Frage beziehen, ob der andauernde Krieg in Darfur ein Völkermord war. D. J.

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