Rot-Grün will DNA-Analyse ausweiten

Zypries nennt Eckpunkte zur Ausweitung der DNA-Analyse. Richtervorbehalt soll aufgeweicht werden. Grüne: In den wichtigsten Punkten einig. Union will mehr

BERLIN rtr/ap ■ SPD und Grüne haben sich auf eine Ausweitung der DNA-Analyse in der Verbrechensbekämpfung geeinigt, lehnen die von der Union geforderte Gleichstellung mit dem Fingerabdruck aber weiterhin ab. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte gestern im Bundestag: „Eine völlige Gleichstellung der DNA-Analyse mit Lichtbildern und Fingerabdrücken wird es nicht geben.“ Die Koalition werde einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach DNA-Spuren künftig ohne richterliche Genehmigung entnommen und gespeichert werden können, wenn der Betroffene dem zustimmt.

Ohne Richtervorbehalt solle künftig auch die Speicherung anonymer DNA-Spuren möglich sein. Grund für eine von einem Richter genehmigte Speicherung könne künftig auch sein, dass der Betroffene bereits mehrere Straftaten begangen habe. Studien hätten ergeben, dass etwa Vergewaltiger vor der Tat meist ein kriminelles Vorleben gehabt hätten. Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Christian Ströbele und der FDP-Politiker Jörg van Essen signalisierten die Zustimmung ihrer Fraktionen. Zypries sagte, zudem sollten Reihen-Gentests auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden. Auch bei solchen Speicheltests in der Bevölkerung zur Aufklärung eines Verbrechens soll eine richterliche Anordnung nötig sein.

Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) forderte, die Entnahme von DNA-Spuren solle neben Fingerabdruck, Foto und der Registrierung körperlicher Merkmale Standard bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung werden. Die Missbrauchsgefahr der DNA-Analyse sei nicht höher als die bei anderen Spuren. Jedoch sei die Analyse ein sehr wirksames Instrument zur Aufklärung von Straftaten.