OVG verweigert Christen Asyl

KOBLENZ dpa ■ Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland- Pfalz sieht keine akute Gefährdung von Christen im Irak, die einen Asylanspruch rechtfertigt. Mit diesem Beschluss bestätigte das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz und wies die Klage einer 52-jährigen Irakerin und ihrer 15-jährigen Tochter ab. Insgesamt bestehe für Christen im Irak kein solches Maß an Gefahr, dass politisches Asyl oder zumindest ein genereller Abschiebungsschutz gewährt werden müsse, heißt es im OVG-Beschluss. Einzelne Terroranschläge auch gegen christliche Kirchen und Lokale christlicher Inhaber seien dafür kein Beleg, da es Anschläge auch immer wieder auf Muslime und andere Bevölkerungsgruppen gebe. Die Frau war mit ihrer Tochter vor rund zwei Jahren eingereist und hatte Asylantrag gestellt. Sie gab an, wegen ihrer christlich-chaldäischen Religion im Irak verfolgt zu werden. Vor Gericht hatte ihre Argumentation keinen Bestand. (Az. 10 A 10001/05)