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Nicolas Sarkozy (54), französischer Präsident, hatte harte Strafen gewollt – illegales Herunterladen von Filmen und Musik aus dem Web sollte nicht nur mit Mahnungen und Geldstrafen, sondern in Extremfällen auch mit dem Entzug des Internetzugangs geahndet werden. So weit geht kein anderes europäisches Land. Aus Sorge um ihre Einkünfte haben zahlreiche FilmemacherInnen den französischen Präsidenten unterstützt. Doch einen Monat nachdem das nach der zuständigen Behörde benannte Hadopi-Gesetz von der rechten UMP im Parlament durchgepaukt worden war, hat jetzt der Verfassungsrat festgestellt, dass der Entzug des Internetzugangs gegen die Verfassung verstößt.

Die linke Opposition und eine Minderheit der rechten Abgeordneten im Parlament hatten schon bei der ersten Debatte im April darauf verwiesen, dass Internet ein Grundrecht sei und keine Behörde entscheiden könne, dieses Recht zu entziehen. Im ersten Anlauf brachten sie das Gesetz sogar überraschend zu Fall. Doch Sarkozy sorgte für eine Wiederholung der parlamentarischen Übung und verpflichtete seine ParteigängerInnen zur Anwesenheit. Im zweiten Anlauf kam das Gesetz durch. Anschließend rief die Opposition den Verfassungsrat an.

Jetzt beginnt der Hindernislauf des Hadopi-Gesetzes neu. Kulturministerin Christine Albanel muss, falls sie an dem Strafprinzip festhalten will, einen neuen Text schreiben. Der Verfassungsrat hat ihr dabei enge Grenzen gesteckt. Einerseits verweist er auf die Menschenrechtserklärung von 1789, andererseits auf die zentrale Rolle des Internets für das Funktionieren der Demokratie. DOHA