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Carports errichten oder Häuser abreißen: Senat will die Hamburger Bauordnung entrümpeln. Genehmigungen werden vereinfacht oder sogar völlig abgeschafft

Stadtentwicklungssenator Michael Freytag (CDU) will das Bauen in Hamburg erleichtern. Statt in fünf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sollen die wesentlichen Vorschriften jetzt alle in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) zusammengefasst und das Paragraphenwerk um ein Drittel eingedampft werden. Bauherren sollen künftig nicht mehr bei vielen unterschiedlichen Ämtern und Behörden vorsprechen müssen: Sie erhalten eine Genehmigung vom zuständigen Bezirksamt, die alles abdeckt. Für bestimmte kleine Vorhaben – bis hin zum Abriss eines frei stehenden dreistöckigen Gebäudes – muss gar keine Genehmigung eingeholt werden. Rechtswidrig darf es aber natürlich trotzdem nicht sein.

„Dies ist einer der zentralen Deregulierungspunkte bei der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen“, sagte Freytag, als er seinen Vorschlag gestern vorstellte. Der Entwurf wird bis zum 21. März mit den anderen Behörden abgestimmt. Im Sommer soll der Senat einen Gesetzesentwurf der Bürgerschaft zuleiten, so dass die neue Bauordnung zum 1. Januar 2006 in Kraft treten könnte. Die Beamten sollen sich dann mit weniger Anträgen beschäftigen müssen und die Bürger schneller bauen können.

„Die geltende Bauordnung von 1986 ist in mancher Hinsicht etwas perfektionistisch“, sagt Ulrich Niere von der Behörde. Allein der Kommentar zum Thema „Abstandsflächen“ umfasse 60 Seiten, weil die geltende Regelung so kompliziert zu berechnen sei und so viele Ausnahmen zulasse, ergänzt sein Kollege Michael Munske. Jetzt soll der vorgeschriebene Abstand zwar verringert werden. Weil zugleich die Ausnahmen wegfallen, werde sich faktisch aber nichts ändern, zumal ein Mindestabstand von 2,50 Metern zur Grundstücksgrenze eingeführt werden soll.

Ganz gestrichen werden sollen Genehmigungen dort, „wo jeder weiß, was er beachten muss“, sagt Niere, „oder wo Fehler leicht zu beseitigen sind“. Das gilt etwa für Carports und Garagen, statisch einfache Umbauten wie das Versetzen von Wänden oder für kleine Dachaufbauten. Auch können Einfamilienhäuser abgerissen werden, ohne dass das genehmigt werden muss.

Bei der Genehmigung aus einer Hand ist der Bauprüfer des Bezirks dafür verantwortlich, das Plazet aller betroffenen Behörden und Ämter einzuholen. Diese haben maximal vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Wird diese Frist versäumt, gilt ihre Zustimmung als erteilt.

Neben diesem Verfahren soll es im Wohnungsbau vereinfachte Genehmigungsverfahren geben. Erfahrene Bauherren sollen damit unproblematische Projekte schneller verwirklichen können. „Wir suchen noch nach einer Möglichkeit, einfache Gewerbebauten ins vereinfachte Verfahren zu nehmen“, sagt Amtsleiter Niere. Gernot Knödler