DJV bleibt DJV

„DJV Berlin“ darf Titel behalten, Bundesverband der Journalistengewerkschaft scheitert mit Klage

Der „DJV Landesverband Berlin“ des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) darf seinen Namen weiterhin tragen, er behält die Rechte an der Domain „www.djv-berlin.de“ und kann nach wie vor Presseausweise ausstellen. Eine entsprechende Klage des DJV-Bundesverbandes scheiterte gestern vor dem Landgericht Berlin.

Für den „DJV Berlin“ kam die Entscheidung laut Geschäftsführer Heinz-Jürgen Bütow „erwartungsgemäß“. Der Bundes-DJV sei mit der Entscheidung nicht einverstanden und wolle in Berufung gehen, sagte Sprecher Hendrik Zörner der taz. „Wir haben zwei führende Vereinsrechtler unabhängig voneinander Gutachten erstellen lassen und sie geben uns in allen formalen Fragen Recht.“ Diese Gutachten seien jedoch vor Gericht nicht berücksichtigt worden.

Seit Juli 2004 agieren in Berlin und Brandenburg jeweils zwei Landesverbände des DJV parallel. Das höchste DJV-Gremium, der Verbandstag, hatte am 16. Juli vergangenen Jahres die alten DJV-Landesverbände Berlin und Brandenburg wegen Wahltourismus und verbandsschädigenden Verhaltens aus dem DJV-Bundesverband ausgeschlossen.

Unmittelbar danach gründeten sich der „Verein Berliner Journalisten“ und sein Brandenburger Pendant, die Anfang November als neue Landesverbände in den DJV aufgenommen wurden. Die ausgeschlossenen „Altverbände“ hatten in einer einstweiligen Verfügung den Ausschluss aud dem DJV-Bundesverband für unwirksam erklären lassen und kämpfen um ihr Bestehen. Im April trifft man sich wieder vor Gericht. JULIANE GRINGER