Per Eilgesetz gegen rechte Aufmärsche

Änderung des Versammlungsgesetzes soll nächste Woche beschlossen werden. Rot-Grün legt neuen Entwurf vor

FREIBURG taz ■ Jetzt wird’s hektisch. Die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts soll im Bundestag binnen einer Woche beraten und beschlossen werden. Dies kündigte gestern der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wilhelm Schmidt, an. Am Freitag werde ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen in den Bundestag eingebracht. Eine Woche später sei die Beschlussfassung möglich. Das Gesetz, das es erlaubt, Kundgebungen an Gedenkstätten für NS-Opfer zu verbieten, soll zum 1. Mai in Kraft treten. Vorher muss sich zwar noch der Bundesrat mit den Änderungen befassen, doch das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Am 8. Mai, dem 60. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus, will die NPD-Jugend am Holocaust-Mahnmal vorbeimarschieren. Ein umstrittener Passus wurde vorerst aber auf Druck von SPD und Grünen aus dem Regierungsentwurf entfernt. Haftstrafen für die Verherrlichung und Verharmlosung des NS-Regimes halten die Koalitionsfraktionen für einen zu tiefen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Möglicherweise wird eine abgeschwächte Version wieder eingefügt.

Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) kritisierte gestern, dass der besondere Schutz für NS-Gedenkstätten nur für Symbole von nationaler Bedeutung gilt. Er will Kundgebungen auch an kleineren Gedenkstätten wie dem Mahnmal „Gleis 17“ am Berliner S-Bahnhof Grunewald verbieten können.

CHRISTIAN RATH

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