Hintertür für neue Schulgebühren

CDU-Senat zieht Eintritt für Ganztagsschulen zurück, berechtigt sich aber zu neuen Gebühren. Schulschwimmbecken zu klein und marode, räumt die Schulbehörde ein

Mit einem Disput über die Anmeldeverbünde begann gestern Abend die Expertenanhörung in der Katholischen Akademie zur 6. Schulgesetzänderung. Sie wolle die Elternrechte stärken und für eine gleichmäßige Verteilung der Schüler sorgen, verteidigte sich Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig (parteilos). Die im Gesetz festgelegten Mindestzügigkeiten seien keine „zwingend systemischen Kriterien, wo ein Haken gemacht wird“.

Luisa Fiedler (SPD) warf der Senatorin daraufhin vor, mit der Regelung „Angst“ zu machen und Eltern dafür zu missbrauchen, die Arbeit der Behörde zu machen. „Ich befürchte, Grundschulen in Brennpunkten werden von der Bildfläche verschwinden, weil viele Eltern sagen: ‚Da schicke ich mein Kind nicht hin.‘“

Unterdessen sprach die SPD-Abgeordnete Britta Ernst von einer „politischen Niederlage“ für Dinges-Dierig, weil diese in ihrer Schulgesetznovelle die Gebühr für „frei wählbare besondere Angebote“ an Ganztagsschulen streichen musste. Die Senatorin sei „ganz klar von oben zurückgepfiffen worden“ und bekomme wohl selbst aus der CDU „Gegenwind“, so Ernst.

Aus Deputiertenkreisen ist derweil zu hören, dass Dinges-Dierig in der Neufassung des Paragraphen 29 eine Hintertür eingebaut habe, die Gebühren aller Art ohne Gesetzesänderung ermögliche. So wurde der Eingangssatz „Der Besuch staatlicher Schulen ist gebührenfrei“, durch den Zusatz „unbeschadet des Satzes 2“ ergänzt, der wiederum den Senat ermächtigt, neue „Gebührentatbestände“ und „Gebührenverordnungen“ per Rechtsverordnung festzulegen. Laut Behördensprecher Thomas John wurde der Passus zurückgezogen, weil Gebühren für Zusatzangebote nach neuerer Prüfung gar nicht „schulgesetzlich geregelt“ werden müssten.

Beim Schulschwimmen wiederum bahnt sich derzeit ein Chaos an: Wie berichtet, will die Bildungsbehörde zwei Millionen Euro Eintrittsgelder für öffentliche Bäder sparen und stattdessen 6.000 Nichtschwimmer aus 171 Grundschulen in zehn Lehrschwimmbecken unterrichten. Wie der Senat auf Anfragen von GAL und SPD einräumte, sind diese in der Regel nur sieben Meter lang und 80 bis 120 Zentimeter tief. Zudem haben sechs Bäder Schäden an Becken oder Gebäude, wobei die Behörde die Sanierungskosten in einem Fall auf 750.000 Euro beziffert.

Die Frage, ob in den Becken für das Jugendabzeichen Bronze trainiert werden kann, wird in auf beide Anfragen stoisch mit „Ja“ beantwortet, obwohl dafür das Tauchen bis zwei Meter Tiefe geübt werden muss. „Die Lehrschwimmbecken sind zu klein, zu flach und marode“, urteilt GAL-Fraktionschefin Christa Goetsch: „Die Schulbehörde streicht und kürzt und zimmert im Nachhinein Notlösungen.“Kaija Kutter