Versicherung zahlt nicht immer

Ein Hausbewohner hatte den Zuleitungsschlauch seiner Waschmaschine ohne zwischengeschaltete Aquastop-Vorrichtung mit einer Schlauchschelle an einem Wasserhahn befestigt. Den Hahn ließ er danach sechs Jahre lang durchgängig geöffnet, ohne jemals zu prüfen, ob der Schlauch noch fest sitzt. Es kam zum Drama: Der Schlauch rutschte ab, das austretende Wasser verursachte großen Schaden. Die Richter erkannten in letzter Instanz auf „grobe Fahrlässigkeit“. Im Ergebnis heißt das: Eine Hausratversicherung würde den Schaden nicht übernehmen, weil sie dann nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn der Versicherte die „erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße“ verletzt (OLG Oldenburg, Az. 3 U 6/04). ALO