Urteil gegen das Reinheitsgebot

LEIPZIG dpa ■ Der „Schwarze Abt“ aus der Klosterbrauerei Neuzelle in Brandenburg ist deutsches Bier. Das entscheid gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Land Brandenburg muss nun der Klosterbrauerei Neuzelle erlauben, ein Bier als Bier in Deutschland zu vermarkten, obwohl es nicht nach dem Reinheitsgebot von 1516 hergestellt wird. Mit dem Urteil, dass das mit Zuckersirup versetzte Gebräu per Ausnahmegenehmigung jetzt offiziell die Bezeichnung „Bier“ führen darf, wird dieses Reinheitsgebot teilweise ausgehebelt. Mit dem Richterspruch geht ein zehnjähriger Bierstreit zu Ende: Die kleine Brauerei hatte immer wieder ihre Produkte als Bier vermarktet und deswegen den Ärger der Behörden erregt. Das deutsche Biergesetz lässt Ausnahmegenehmigungen beim Reinheitsgebot, das selbst keinen Gesetzesrang hat, zu. Im Rahmen der EU dürfen in Deutschland ohnehin auch Getränke aus dem Ausland mit der Bezeichnung Bier angeboten werden, die nicht dem Reinheitsgebot entsprechen.