Knöllchen ohne Grenzen

Ab 2007 gilt für Verkehrs- und Umweltsünder eine europaweite Vollstreckung von Strafbefehlen

BRÜSSEL dpa ■ Für Verkehrssünder in der EU werden „Knöllchen ohne Grenzen“ spätestens im Jahr 2007 Wirklichkeit. Die Justizminister der 25 EU-Staaten beschlossen gestern endgültig die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Die europaweite Vollstreckung der Strafbefehle reiche aber über Verkehrsdelikte hinaus, sagte Justizministerin Brigitte Zypries: „Es gilt auch für Verstöße gegen das Umweltrecht, wo ja viel mit Geldstrafen gearbeitet wird.“

Nach der neuen Regelung muss das Heimatland eines Täters alle Strafen von 70 Euro und mehr eintreiben, die auf Gesetzesverstößen im EU-Ausland beruhen. Bisher waren Autofahrer bei Regelverstößen in anderen EU-Staaten oft straffrei geblieben. Der Beschluss enthält eine Liste von insgesamt 39 Straftaten, bei denen die 25 Staaten auf Anfrage eines EU-Partners automatisch tätig werden sollen.