Neue Rechte für Bahnkunden treten in Kraft

BAHNFAHREN Ab Ende Juli erhalten Fahrgäste mehr Geld, wenn sich ihr Zug deutlich verspätet

Berlin dpa | Das neue Recht für Bahnkunden auf Entschädigung bei deutlichen Zugverspätungen kommt am 29. Juli. Das neue Gesetz wäre dann wie vorgesehen zwei Monate nach der Verkündung umgesetzt, wie ein Sprecher der Deutschen Bahn in Berlin bestätigte. Im Nah- und Fernverkehr werden künftig bei mindestens einer Stunde Verspätung am Ziel 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden 50 Prozent – auf Wunsch in bar. Ausgezahlt werden Beträge ab 4 Euro.

Der bundeseigene Konzern sowie andere private Bahnanbieter wollen Mitte Juli gemeinsam darüber informieren. Außerdem stellen sie auch ein neues, einheitliches Fahrgastrechte-Formular vor.

Für die Fernzüge der Deutschen Bahn gilt bisher eine 2004 verkündete „Kundencharta“. Sie schreibt bei Verspätungen ab einer Stunde einen Anspruch auf 20 Prozent Erstattung als Gutschein fest. Die Bahn arbeitet den Angaben zufolge außerdem mit an der Gründung einer Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Lösung von Streitfällen zwischen Verkehrsanbietern und Fahrgästen. Die seit Ende 2004 damit betraute „Schlichtungsstelle Mobilität“ beim Verkehrsclub Deutschland arbeitet noch bis Ende November.