Gedenkorte bald tabu

NRW-Innenminister Fritz Behrens lobt das verschärfte Versammlungsrecht und will Gedenkstätten schützen

DÜSSELDORF taz ■ Innenminister Fritz Behrens (SPD) sucht historisch sensible Orte. Nach der Verschärfung des Versammlungsrechts prüft Behrens, ob in NRW bestimmte Örtlichkeiten für Aufmärsche und Demonstrationen von Rechtsextremisten gesperrt werden sollen. Behrens begrüßte den Beschluss des Bundestags. Es sei höchste Zeit, „diesen für das Bild vom demokratischen Deutschland schädlichen Aufmärschen einen Riegel vorzuschieben“, sagte er gestern.

Mit der Gesetzesänderung sind Nazi-Demos in einem „befriedeten Bezirk“ rund um das Berliner Reichstagsgebäude ausgeschlossen. Auch an historisch bedeutsamen NS-Gedenkstätten von überregionaler Bedeutung wie dem Holocaust-Mahnmal in Berlin können zukünftig Versammlungen leichter verboten werden. Solche Geschichtsorte könnten nun bald auch in NRW für Nazi-Demos tabu sein. In Nordrhein-Westfalen komme eventuell ein Friedhof im ostwestfälischen Schloss Holte-Stukenbrock, auf dem bis zu 30 000 sowjetische Kriegsgefangene begraben sind, für eine Demonstrationssperre in Betracht, sagte Behrens. Dort habe es bisher allerdings Neonazi-Demonstrationen größerer Art nur sehr selten gegeben. Deshalb müsse genau abgewogen werden, ob für diesen Ort ein Demonstrationsverbot erlassen werden solle. In Frage kommen auch Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager. Diese Orte sollen durch Landesgesetze bestimmt werden. Die Einigung auf Bundesebene sieht außerdem eine Änderung des Strafrechts vor. Demnach soll wegen Volksverhetzung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden, „wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“. TEI