in kürze ZULAGE FÜR NRW-BEAMTE
: Kürzung rechtswidrig

Die Kürzung des Weihnachtsgeldes 2003 für die Beamten in NRW war laut Düsseldorfer Verwaltungsgericht verfassungswidrig. Mit dem Gesetz sei gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen worden (Az.: 26 K 2609/04). Die Verfahren mehrerer Kläger wurden ausgesetzt, um eine Entscheidung in Karlsruhe herbeizuführen. (dpa)