Unsern Möllemann sein Häuschen

Das Privatvermögen des toten FDP-Politikers Jürgen Möllemann soll versilbert werden. Gläubigerversammlung in Münster beschließt Verkauf von Ferienhaus in Gran Canaria

MÜNSTER dpa/taz ■ Das mit hohen Schulden belastete Privatvermögen des früheren FDP-Politikers Jürgen Möllemann soll zu Gunsten seiner Gläubiger veräußert werden. Das hat nach Angaben eines Gerichtssprechers gestern die Gläubigerversammlung in Münster entschieden. Über das Vermögen Möllemanns war im Dezember 2004 ein Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Münster eröffnet worden, nachdem im Nachlass deutlich höhere Schulden als Vermögenswerte festgestellt worden waren. Hauptgläubiger ist auf Grund von Steuerschulden das Finanzamt. Ferner gibt es ein knappes Dutzend weiterer Gläubiger.

Das Wohnhaus der Familie Möllemann in Münster sowie ein hochwertiges Feriendomizil auf Gran Canaria gelten als Hauptvermögenswerte. Nach einem früheren Bericht der Illustrierten Focus soll sich das Gesamtvermögen auf knapp zwei Millionen Euro belaufen. Dem stünden Forderungen allein der Finanzbehörden in Höhe von 4,5 Millionen Euro gegenüber.

Jürgen Möllemann, früher unter anderem Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler, war im Frühjahr 2003 bei einem Fallschirmabsprung ums Leben gekommen. Seine Witwe, die FDP-Kommunalpolitikerin Carola Möllemann-Appelhoff, hatte ihre Haftung für etwaige Schulden auf die Höhe des Nachlasses beschränkt und einen Nachlassverwalter eingesetzt. Dieser hatte dann das Insolvenzverfahren beantragt.

Parallel zu dem Insolvenzverfahren stehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen ehemalige Möllemann-Vertraute wegen Verstößen gegen das Parteispendengesetz unmittelbar vor dem Abschluss. Ehemalige Mitarbeiter der früheren FDP-Ikone müssen mit Strafbefehlen und Geldbußen rechnen. Der FDP steht noch ein Strafgeld des Bundestagspräsidenten ins Haus. Möllemann hatte im Bundestagswahlkampf 2002 ein umstrittenes Flugblatt mit Kritik an der israelischen Regierung aus seinem Privatvermögen bezahlt, dies aber unter anderem durch die Stückelung der Summe vertuscht.

Mit Blick auf das Nachlassinsolvenzverfahren Möllemann hatte sich der Landesvorstand der FDP-NRW im Februar auf Anraten seiner Juristen entschieden, einstweilen von Regressforderungen abzusehen, weil die angemeldeten bevorrechtigten Ansprüche insbesondere der Finanzverwaltung die Aktiva des Nachlasses bei weitem übersteigen. Die FDP-Spitze einigte sich auf folgenden Beschluss: „Mit Blick auf die absehbar unzureichende Masse zur Bedienung unserer Forderungen beschließt der Landesvorstand, im Rahmen des Nachlassinsolvenzverfahrens Möllemann einstweilen von der Anmeldung von Regressforderungen abzusehen.“