Imam muss gehen

Endgültiger Gerichtsbeschluss: Umstrittener Prediger der Kreuzberger Mevlana-Moschee wird sofort ausgewiesen

Der umstrittene Prediger der Kreuzberger Mevlana-Moschee wird ausgewiesen. Das Oberwaltungsgericht wies in einem gestern veröffentlichten Beschluss den Eilantrag des 59-Jährigen gegen die von der Ausländerbehörde verfügte Ausweisung zurück. Es bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.

Der seit 1971 in Deutschland lebende türkische Staatsbürger habe durch die Billigung terroristischer Straftaten das friedliche Zusammenleben erheblich gestört, urteilte das Gericht. Die Ausländerbehörde hatte dem 59-Jährigen vorgehalten, auf einer Kreuzberger Kundgebung der türkischen Extremistenorganisation Milli Görüs in Gedichtform „in gewaltverherrlichender Weise Märtyrer in Jerusalem und Bagdad gepriesen“ und damit eine Assoziation zu Selbstmordattentätern hergestellt zu haben. Mit einer Freitagspredigt Anfang November 2004, in der sich der Vorbeter abfällig über die Deutschen äußerte, habe er dann innerhalb weniger Monate ein weiteres Mal den gesellschaftlichen Frieden und damit den Grundkonsens des Zusammenlebens gefährdet.

Deshalb, so das Gericht, überwiege das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Ausweisung gegenüber dem privaten Anliegen des Antragstellers, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in Deutschland bleiben zu können.

Das ZDF hatte einen Mitschnitt der Predigt in der Kreuzberger Moschee ausgestrahlt. Darin hatte der Imam unter anderem gesagt, allen Deutschen drohe das Höllenfeuer, weil sie ungläubig seien. Nach Bekanntwerden hatte die Islamische Föderation, zu der die Mevlana-Moschee gehört, den von 1979 bis 2002 hauptamtlich als Prediger, Vorbeter und Koranschullehrer Tätigen suspendiert. Nach Angaben der Innenverwaltung hat der Geistliche über seinen Anwalt angekündigt, Deutschland jetzt freiwillig zu verlassen. Er werde sich in den nächsten Tagen bei der Ausländerbehörde melden. DPA, TAZ