Neues Nebentätigkeitsgesetz

Als Grundlage für das neue Nebentätigkeitsgesetz, das bis zum Sommer in Kraft treten soll, haben SPD und Grüne ein Eckpunktepapier verabschiedet. Das sieht vor, dass nicht nur Unternehmensbeteiligungen über 25 Prozent, sondern auch alle Verträge über Beratung, Vertretung oder ähnliche Tätigkeiten mitsamt Einkünften und geldwerten Vorteilen dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Letztere aber nur, wenn sie einen Mindestbetrag überschreiten. Der soll aber von derzeit 3.000 Euro monatlich „deutlich abgesenkt“ werden. Auch die Höhe der Einkünfte soll der Öffentlichkeit mitgeteilt werden, allerdings nur pauschal in drei Stufen: bis zur Hälfte der Bundestagsdiäten (zurzeit gut 7.000 Euro), in Höhe der Diäten und darüber hinaus. So will man den Anwälten, Beratern und anderen Freiberuflern entgegenkommen und einen Konflikt mit den schutzwürdigen Interessen ihrer Mandanten verhindern. Auch die Zahlung von Ordnungsgeldern bei Verstößen ist vorgesehen. Doch wie viele dieser Eckpunkte tatsächlich ins neue Gesetz einfließen, ist offen. CDU und FDP, mit denen das Gesetz gemeinsam verabschiedet werden soll, verweisen darauf, dass noch grundlegende Definitionen von „Nebentätigkeiten“ und „Einkünften“ geklärt werden müssen. Und eigentlich, so heißt es in der Opposition, könne auch alles so bleiben, wie es ist. Denn die jüngst aufgedeckten Verstöße seien alle mit den geltenden Regelungen zu handhaben gewesen. STEP