Udo Pastörs ist nicht länger immun

VOLKSVERHETZUNG Schweriner Landtag macht Verfahren gegen NPD-Fraktionschef möglich

Die Immunität schützt Udo Pastörs nicht länger. Am Donnerstag hob der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sie ohne Debatte auf – mit den Stimmen von CDU, SPD, Linker und FDP. Jetzt dürfte gegen den 56-jährigen NPD-Fraktionschef ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wirft Pastörs Volksverhetzung vor: Vor laufenden Fernsehkameras hatte er Ende Februar auf einer NPD-Veranstaltung gegen die „Judenrepublik“ und türkische Männer mit ihren „Samenkanonen“ gewettert, die die Deutschen zur Minderheit im eigenen Land machen wollten. Er sagte zudem, das gegen Ausländer vorgegangen werden müsse, „mit dem Wort und wenn nötig auch mit der Hand“. Nachdem die taz und der NDR am 5. März bei NPD und Behörden nachhakten, schaltete sich der Staatsanwalt ein.

Eine Überprüfung löste bereits eine andere Rede Pastörs’ vor zwei Jahren aus. Zu einem Verfahren kam es damals allerdings nicht. AS