Händchen halten vor Gericht

Prozess gegen Jugendlichen wegen Vergewaltigung und Ermordung Siebenjähriger

Gut ein halbes Jahr nach dem Mord an der kleinen Angelina in Hummelsbüttel begann gestern der Prozess gegen einen 17-jährigen Nachbarn. Die Anklage wirft ihm vor, die siebenjährige Freundin seiner jüngeren Schwester im Oktober 2004 vergewaltigt und dann erdrosselt zu haben. Das Verfahren vor der Jugendstrafkammer findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Junge sei „weitestgehend geständig“, es werde daher ein unproblematisches Verfahren erwartet, hieß es aus Justizkreisen. Dem 17-Jährigen drohen bis zu zehn Jahren Haft.

Der Verteidiger des Angeklagten und der Rechtsanwalt der Mutter betonten ihre Schweigepflicht zum Inhalt des Verfahrens. Freunde und Bekannte der Familie fragten vor dem Gerichtsgebäude auf Plakaten „Warum du, Angelina?“ und forderten „Schützt unsere Kinder“ und „Gerechtigkeit für Angelina“.

Als Beistand der Mutter kritisierte Rechtsanwalt Rudolf von Bracken, dass in Jugendstrafverfahren keine Nebenklage zugelassen ist und Angelinas Hinterbliebene damit keine rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf den Prozess hätten. „Ich kann nur Händchen halten“, sagte der Anwalt. Er hoffe dennoch auf ein Arbeitsklima, in welchem die Angehörigen des Opfers ernst genommen werden.

Der Prozess ist bis zum 18. April auf fünf Verhandlungstage terminiert. lno

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