Rückenwind für Bombengegner

ÜBUNGSPLÄTZE Nach dem Aus für das „Bombodrom“ ruft ausgerechnet ein brandenburgischer CDU-Politiker dazu auf, die Gegner der „Nordhorn Range“ in ihrem Kampf zu unterstützen

Das Bombodrom befürwortete von Arnim, weil er dadurch auf eine Entlastung für Nordhorn hoffte

Nachdem das Bundesverteidigungsministerium darauf verzichtet, das so genannte „Bombodrom“ in Nordbrandenburg für Tiefflüge der Luftwaffe zu nutzen, ist eine Diskussion auch um die Zukunft anderer derartiger Übungsgebiete entflammt. So rief der brandenburgische CDU-Politiker Alard von Arnim jetzt dazu auf, die Gegner des niedersächsischen Luft-Boden-Schießplatzes „Nordhorn Range“ zu unterstützen. „Das wäre mein dringender Appell“, sagte von Arnim, der Abgeordneter des Landtages und des uckermärkischen Kreistages ist, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Der Politiker wandte sich damit an die Bürgerinitiative „Freie Heide“. Diese hatte es mit anderen nach 17 Jahren Widerstand geschafft, dass die Bundeswehr am 9. Juli ihre Pläne zur militärischen Nutzung des 14.000 Hektar großen Geländes bei Wittstock aufgab. Die Bombodrom-Gegner könnten der „Notgemeinschaft Nordhorn Range“ sowohl juristisch beispringen als auch nach dem erfolgreichen Vorbild ihrer mehr als 100 Protestwanderungen, schlug von Arnim vor.

Der 65-jährige Landwirt wohnte selbst viele Jahre nahe der Nordhorn Range im niedersächischen Lohne (heute Wietmarschen). In Brandenburg zählte er zu den Befürwortern des Bombodroms, weil er dadurch auf eine Entlastung des Nordhorner Platzes hoffte.

Wie bereits Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) verlangt von Arnim inzwischen eine Verlagerung des Übungsbetriebes ins Ausland. Er wies außerdem auf Übungsmöglichkeiten an Simulatoren hin. Solche Alternativen gelten von Arnim zufolge nicht nur für die Nordhorn Range, sondern auch für den zweiten deutschen Übungsplatz der Luftwaffe im bayerischen Siegenburg. Auch dessen Schließung befürworte er, erklärte der CDU-Parlamentarier unter Hinweis auf die unzumutbaren Belastungen für die Anwohner.  (dpa)