Frauenunis uninteressant

Das Land bleibt Tagung zur Frauenförderung an Unis fern

„Not amused“ waren die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bei ihrer Frühjahrstagung diese Woche in Münster. Der Hauptreferent vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MWF), der zum Thema „Hochschulautonomie versus Gleichstellungspolitik“ sprechen sollte, erschien nicht. Nur durch Zufall hatten die Sprecherinnen der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in NRW (LaKoF) kurz zuvor erfahren, dass weder Ministerialrat Joachim Goebel noch ein Ersatzreferent kommt. Damit geht kostbare Zeit für die gleichstellungspolitische Arbeit an den 44 Universitäten, FHs und Klinischen Einrichtungen, die Mitglied der LaKoF sind, verloren.

Dabei sind die Gleichstellungsbeauftragten wichtiger denn je: An den Hochschulen in NRW ist der Anteil der Frauen winzig: Frauen stellen die Mehrheit der AbiturientInnen und immer noch ein Drittel der Promovierenden. Je dicker die Fleischtöpfe, je höher der Status, desto weniger Frauen kommen durch: Landesweit ist noch nicht einmal jede zehnte Professur weiblich besetzt.

Mit dem neuen Hochschulrahmengesetz hat sich auch die Arbeit der Frauenbeauftragten verändert. Probleme bereiten ihnen zum Beispiel die neuen Verfahren, wenn sie Bedenken bei der Neubesetzung von Posten und bei Berufungen haben. Wurde aus ihrer Sicht ungerechtfertigt ein Mann bevorzugt, wurde dieser Konflikt früher zwischen Berufungskommission und Ministerium ausgetragen, denn dieses hatte das letzte Wort. Seit Beginn des Jahres entscheidet der Rektor einer Hochschule selbst über die Besetzung einer Stelle und ein etwaiger Disput mit der Gleichstellungsbeauftragten muss hochschulintern ausgetragen werden. „Da ist jetzt noch stärker unsere Konfliktfähigkeit gefordert“, sagte Sandra Grätz, Gleichstellungsbeauftragte an der Universität Düsseldorf. Wenn dabei absolut keine Einigung zu erzielen ist, darf sich die Gleichstellungsbeauftragte aber nach wie vor ans Ministerium wenden. Zwar ist dieses Gesetz erst seit drei Monaten in Kraft – von den etwa 40 in Münster anwesenden Gleichstellungsbeauftragten berichteten drei allerdings schon von mehreren Berufungsverfahren, in die das Ministerium eingeschaltet wurde. „Oft hilft aber bereits die Androhung, das Ministerium zu informieren, um hochschulintern zu einer Einigung zu kommen“, sagte Kristin Bauer von der FH Bochum.

Auch zu der Frage, ob in das Recht der Hochschulen, ihre Studierenden selbst auszuwählen, eine Geschlechterquote eingeführt werden kann, hatten die Gleichstellungsbeauftragten juristische Klärung vom Ministerium erwartet. Dies sei insbesondere für naturwissenschaftlich-technische Studiengänge wünschenswert, so Gabriele Drechsel von der FH Köln. Auf die Antwort werden sie jetzt warten müssen.

Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wollten die Gleichstellungsbeauftragten das Verhalten des Ministeriums „entsprechend würdigen“. Enttäuscht waren sie allemal: „Ob sich das Ministerium das vor der Wahl leisten kann?“, fragte sich Gabriele Drechsler von der Fachhochschule Köln. SUSANNE KEIL