Importstopp für Syngentas Gen-Mais

Während Sachsen-Anhalt für ein lasches Gengesetz streitet, geht die EU gegen illegale Gentech-Importe vor

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will ihre Drohung wahrmachen und noch diese Woche eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gengesetz der rot-grünen Bundesregierung einreichen. Das Magdeburger Kabinett habe dies einstimmig beschlossen, sagte der Magdeburger Wirtschaftsminister Horst Rehberger (FDP).

Für Rehberger ist klar: „Das Gesetz ist verfassungswidrig.“ Vor allem die umfassende Haftung für Gentech-Anbauer und das öffentlich zugängliche Register mit den genauen Daten der Gentech-Felder soll vom Karlsruher Gericht wieder gekippt werden. Die Regelungen seien in Wahrheit ein Gentechnikverhinderungsgesetz“, sagte Rehberger. Es diskriminiere die Gentechnik und verletze die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit und das Eigentumsrecht. Auch würden Wissenschaftler, die ihre Gentech-Pflanzen auf dem Acker testen wollen, durch das Haftungsrecht in einer „nicht zu tolerierenden Weise“ in ihrer Arbeit behindert.

„Ich räume der Klage wenig Chancen ein“, sagte Alexander Müller, Staatsekretär im Verbraucherministerium. Fast zeitgleich, als Rehberger Details seiner Verfassungsklage vorstellte, war das Verbraucherministerium darum bemüht zu verhindern, dass weiterhin aus den USA illegaler Genmais importiert wird. Es sei nicht auszuschließen, dass der in Europa verbotene Genmais Bt10 von Syngenta auch nach Deutschland gekommen sei, sagte Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne).

Hatte die EU-Kommission vor wenigen Tagen sich noch dagegen ausgesprochen, einen Importstopp für Gentech-Mais aus den USA zu verhängen, änderte sie am Dienstag auf Druck der Mitgliedstaaten ihre Meinung. Nachdem Syngenta kein Testverfahren vorlegen konnte, mit dem illegale Bt10-Maisprodukte eindeutig unterscheidbar sind von Waren, die Mais der Sorte Bt11 enthalten, sollen jetzt „Notfallmaßnahmen“ greifen. Noch in diese Woche wird beschlossen, dass nur noch zertifizierte Maisprodukte in die EU eingeführt werden dürfen, die mit Sicherheit keine Bt10-Bestandteile enthalten. Da derzeit kein Test zur Verfügung steht, der Bt10 von Bt11 unterscheiden kann, bedeutet das de facto ein Importstopp für alle Bt11-Produkte.

„Die Maßnahme kommt zwar spät, ist aber auf jeden Fall zu begrüßen“, sagt die Grünen-Europaabgeordnete Hiltrud Breyer. Die Einfuhr von nicht genehmigten Gentech-Produkten sei nicht akzeptabel. Das EU-Recht sei da auch eindeutig. Selbst in Spuren dürften nicht zugelassene Gentech-Produkte auf den Markt gebracht werden.

Angesichts des Maisskandals sei es „schon perfide“, dass Sachsen-Anhalt die Haftungsregelungen wieder kippen möchte. Die Agrarexpertin der Grünen, Ulrike Höfken, weist darauf hin, dass Sachsen-Anhalt in der Klage auch dafür plädiere, gentechnische Verunreinigungen mit nicht als Lebensmittel zugelassenen Organismen nicht unter die Haftungsregelungen fallen zu lassen.

Der derzeit illegale Syngenta-Mais dürfte dann auch weiterhin als hinzunehmende Verschmutzung in den Produkten vorhanden sein. W. LÖHR