RÜCKZAHLUNG
: Steuerzahler darf 85.000 Euro behalten

MÜNCHEN | Ein Saarländer hat Grund zum Jubeln. Das Finanzamt hatte ihm anstatt rund 400 Euro versehentlich mehr als 85.000 Euro Lohnsteuern zurückerstattet – und er darf das Geld behalten, entschied der Bundesfinanzhof in München. Er verwies auf die Frist für Rückforderungsansprüche, die verpasst worden war. Der Mann hatte gegenüber dem Finanzamt verschwiegen, dass er zu viel Geld zurückerstattet bekommen hatte. Das Amt bemerkte seinen Fehler erst nach acht Jahren, drei Jahre zu spät, so der BFH. (afp)