AL-QAIDA-MITGLIED
: Exterrorhelfer darf ausgewiesen werden

MAINZ | Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Klage eines verurteilten Terrorhelfers des Netzwerks al-Qaida gegen seine Ausweisung nach Syrien abgewiesen. Auch eine Abschiebungsandrohung nach Syrien sei rechtens. Als Begründung für die Entscheidung nannte das Gericht, dass der Mann Mitglied in einer terroristischen Vereinigung war. Er wurde demnach in Terrorcamps in Afghanistan ausgebildet und hatte auch Kontakt zu Osama bin Laden. In Deutschland habe er Unterstützer für al-Qaida angeworben. (dpa)