Gesetzlich verpflichtet

SWIFT Die USA kriegen die Bankdaten von dem belgischen Unternehmen

FREIBURG taz | Swift ist eine private Gesellschaft, die 1973 als Genossenschaft von Bankinstituten gegründet wurde. „Swift“ steht für „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“. Die Firma wickelt also nicht Zahlungen, sondern nur den Nachrichtenverkehr zwischen den Banken ab. Zu den Swift-Nachrichten gehören zum Beispiel Informationen über Überweisungen, Kontoauszüge oder Wertpapiertransaktionen. Swift sitzt in La Hulpe (Belgien) und unterliegt belgischem Datenschutzrecht.

Die USA behaupten, dass sie durch die Auswertung der Swift-Daten Finanzströme innerhalb terroristischer Netzwerke entdecken und auswerten können. So soll ihnen auf diesem Weg unter anderem ein Drahtzieher der Bombenanschläge von Bali 2002 ins Netz gegangen sein. Das Programm begann 2001 und war belgischen Stellen seit 2002 bekannt. Die Öffentlichkeit erfuhr allerdings erst 2006 durch einen Medienbericht von den US-Aktivitäten.

Die belgische Datenschutzkommission untersuchte daraufhin den Fall und kam im Dezember 2008 zu dem Schluss, dass keine schweren Datenschutzverstöße vorlagen. Swift habe nur gesetzliche Verpflichtungen durch US-Recht erfüllt und im Übrigen auf eine möglichst zurückhaltende Erfüllung der US-Wünsche gedrängt.

2007 wurde die Zusammenarbeit hinsichtlich der Swift-Daten auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Das zwischen EU und USA geschlossene Abkommen erlaubt den USA den Zugriff auf europäische Bankdaten, allerdings nur zur Terrorbekämpfung. Eine Auswertung etwa für Zwecke der Wirtschaftsspionage wurde ausgeschlossen. Die Swift-Daten dürfen grundsätzlich nur fünf Jahre von den USA gespeichert werden. Wenn die Daten in der Schweiz verarbeitet werden, ist ein neues Abkommen erforderlich. CHR