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Fehler im Fall Jennifer

Im Fall der 13-jährigen Jennifer aus der Uckermark, die neun Jahre lang von den Eltern versteckt wurde, schließt der Landkreis personelle Konsequenzen nicht aus. Zunächst werde aber geprüft, wer in der Verwaltung was wann wusste und welche Konsequenzen gezogen wurden, sagte Sprecherin Ramona Fischer am Donnerstag in Prenzlau. „Es gab auf jeden Fall Fehler.“ So habe das Jugendamt 2006 erstmals von der Existenz des behinderten Mädchens erfahren. Bei einem Besuch der Eltern habe man sich mit der Erklärung abgefunden, das Kind sei vom Schulbesuch befreit. Laut Potsdamer Bildungsministerium ist eine Schulpflicht-Befreiung nicht möglich. Ob Jennifers Eltern eine Aufforderung für die Schuleingangsuntersuchung bekamen und ob das Mädchen auf einer Einschulungsliste stand, werde geprüft, so ein Sprecher. Am Kinderschutz sehe das Ministerium keinen Nachbesserungsbedarf. (dpa)

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