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EAST SIDE GALLERYKein Schadenersatz

Das Land Berlin muss keinen Schadenersatz für ein zerstörtes Bild an der denkmalgeschützten Berliner East Side Gallery zahlen. Das entschied am Dienstag das Berliner Landgericht. Geklagt hatte der Maler und Konzeptkünstler Bodo Sperling. Der Künstler hatte mindestens 25.000 Euro Schadenersatz wegen der Zerstörung seines Werkes durch eine Sanierungsfirma gefordert. Er sah sich unter anderem in seinem Urheberrecht verletzt. Die mehr als einen Kilometer lange East Side Gallery in Friedrichshain wurde nach Öffnung der Berliner Mauer von 118 Künstlern bemalt. (epd)

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