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Anna Hunger Eine gute Idee

Aus den Reihen eines grünen Ministeriums erreichte uns vor Kurzem eine Idee: Es könnte sein, sagte da einer beim gemütlichen Feierabend-Weizen in der Kneipe, dass das Fällen der Schlossgartenbäume bei den momentanen Minusgraden verboten sei. Der Grund: viel zu gefährlich. Der Baum, so die Argumentation, sei bei Kälte in seiner Fallrichtung unzuverlässig, würde womöglich nach rechts umknicken, wo links geplant war, nach hinten anstatt nach vorne. Da gebe es doch bestimmt eine gesetzliche Regelung. Man werde das überprüfen lassen.

Die Kontext:Wochenzeitung hat schon mal ein bisschen Vorrecherche betrieben, weil das in Ministerien bekanntlich lange dauern kann. Eine gesetzliche Regelung in Sachen Minusgrade gibt es nicht, teilt die untere Naturschutzbehörde Stuttgart mit. Die Bäume dürfen bis Ende Februar gefällt werden, völlig wurscht, wie kalt es ist. Im Gegenteil seien die frostigen Temperaturen sogar von Vorteil, da sei der Boden schön gefroren und die Baumaschinen könnten anständig in den Schlossgarten fahren, ohne größere Schäden zu verursachen.

Volker Zahner, Dekan der Fakultät Wald- und Forstwirtschaft an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, erklärt, die abweichende Fallrichtung sei zu vernachlässigen. Schlimmer sei allerdings die Splittergefahr. „Die Bäume platzen bei den Temperaturen manchmal regelrecht auf, weil das Material halt sehr hart ist.“ Das größere Problem sei aber, dass den Baumfällern bei extremer Kälte die Finger einfrieren. Oder die Zehen. Klingt blöd, ist aber so: diverse Baumfällunternehmer rund um Stuttgart bestätigen das. Bei kleinen Bäumen ginge das noch. Muss der Fäller zum Entasten und Stammansägen den Baum hochklettern, kann das mit klammen Fingern schon mal gefährlich werden. Abgesehen davon sind Minusgrade manchmal sogar willkommen, erklärt einer. „Der Baum harzt nicht, dann verklebt die Säge wenigstens nicht.“

Bleibt also festzuhalten: das Ministerium kann sich seine Nachforschungen sparen. Aber die Idee war hübsch.

Eine andere Idee hatten Stuttgart-21-Gegner mithilfe eines Rechtsanwalts. Sie wollen mit einem neuerlichen Eilantrag beim Verwaltungsgericht das Fällen der Bäume mit Verweis auf nicht eingehaltene Inhalte aus dem Schlichterspruch doch noch verhindern. Neu ist, dass Schlichter Heiner Geißler den Rechtsanwälten in einem Brief ihre faktische Darstellung und rechtliche Bewertung ausdrücklich „bestätigt“.

Und dann ist da noch was: Fasching. Was ist mit den Narren, die zu den Fallzeiten der Stuttgarter Bäume in der Stadt unterwegs sind? Stellen die eine Gefahr dar? Clowns, die maskiert auf den Mittleren Schlossgarten zurasen? Zauberinnen, die voller Zorn ihren Zauberstab gegen die Baumfäller erheben? Betrunkene, randalierende Cowboys? „Joa …“, sagt Stefan Keilbach, der Polizeipressesprecher, da habe er ehrlich gesagt noch nicht drüber nachgedacht. „Ins Areal rein kommt dann ja eh keiner mehr. Und wenn außerhalb des Geländes ein Clown vorbeiläuft, der sich auffallend gewalttätig verhält, dann kriegt der einen Platzverweis. Das gilt übrigens auch für Funkenmariechen, Froschkönige und Indianer.“

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