Gericht verwirft Hartz-IV-Praxis

SAARBRÜCKEN/STUTTGART ap ■ Das Sozialgericht Saarbrücken hat die Behördenpraxis bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften nach der Arbeitsmarktreform Hartz IV kritisiert. Das Gericht gab einem Arbeitslosen mit seiner Klage gegen die Anrechnung des Verdienstes seiner Partnerin auf sein Arbeitslosengeld statt, wie das Gericht gestern mitteilte. Obwohl die beiden seit 27 Jahren in einer Wohnung lebten, bildeten sie keine Bedarfsgemeinschaft, entschied das Gericht. In dem Urteil heißt es, entgegen der gängigen Praxis müsse bei einem Antrag auf das neue Alg II nicht der Antragsteller beweisen, dass er nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe. Die Behörde müsse nachweisen, dass eine solche Gemeinschaft bestehe. Erst dann könne sie unter Einberechnung des Partner-Einkommens die Bezüge des Antragstellers kürzen. (Az. S 21 AS 3/05)