Hier regiert die CDU

Außengastronomie bis 24 Uhr, Wasserversorgung bleibt öffentlich, Initiative zu Volksgesetzgebung erfolgreich

Volkes Wille ist dem Senat heilig – mehr oder weniger, wie er gestern mit drei Beschlüssen bewiesen hat. Dass gute Argumente und schlechte Erfahrungen wirken können, zeigt das vom Senat vorgelegte „Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand“. Dessen einziger Paragraph lautet: „Die öffentliche Wasserversorgung obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg als staatliche Aufgabe. Wird die Aufgabe durch Unternehmen in privater Rechtsform wahrgenommen, sind die Gesellschaftsanteile vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand zu halten.“

Weil das Lebensgefühl an der Elbe zunehmend mediterraner geworden ist, will der Senat versuchsweise die Sperrzeiten für Außengastronomie nach hinten verschieben. Zunächst zwei Jahre lang dürfen die Wirte ihre Gäste unter der Woche bis 23 Uhr und an Freitagen, Samstagen sowie am Vorabend von Feiertagen bis 24 Uhr draußen bedienen. „Auf Lärmgutachten wird bei Antragstellung grundsätzlich verzichtet“, verspricht der Senat.

Nicht vorbeigekommen ist der Senat daran, den Erfolg der Volksinitiativen zur Rettung des Volksentscheids festzustellen. „Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie“ und „Hamburg stärkt den Volksentscheid“ sind von jeweils mehr als 10.000 Wahlberechtigten unterstützt worden. Trotzdem wird die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft heute der veränderten Volksgesetzgebung in zweiter Lesung zustimmen und so den Willen der Initiativen ignorieren. knö