STAUB

Diesmal vom Gericht

Das hatten sich die Umweltverbände so fantastisch ausgemalt: Wer Feinstaubgrenzwerte überschreitet, wird verklagt. So lange, bis Fahrverbote ausgesprochen werden. Gestern nun hat erstmals ein deutsches Gericht in dieser Sache entschieden: Das Verwaltungsgericht München wies die Klage eines Bürgers ab. Begründung: „Die Feinstaubbelastung ist ein umfassendes Problem, das sich nicht auf eine begrenzte, konkrete örtliche Verkehrssituation wie an der Landshuter Allee beschränkt“ (Az.: M 1 E 05.1112, M 1 E 05.1115). Dort wurden bis gestern 46-mal die EU-Grenzwerte überschritten, 35-mal sind erlaubt. Die Deutsche Umwelthilfe sah es dennoch positiv. Die eingereichte Klage habe zu umfassender „Berichterstattung“ und „zwischenzeitlich“ zu Verkehrsbeschränkungen für Lkws geführt. Nur: Das Problem bleibt. RENI