in kürze KÜNDIGUNGSFRIST MIETER
: Drei Monate für alle

Ab 1. Juni 2005 gilt für Mieter grundsätzlich die dreimonatige Kündigungsfrist. Der Bundesrat billigte gestern diese Frist auch für Altmietverträge. Laut Mieterbund gilt die Frist selbst dann, wenn Mieter in ihrem vor September 2001 abgeschlossenen Vertrag längere, gestaffelte Zeiträume formularvertraglich vereinbart haben. (ap)