Landeskinder-Modell verfassungswidrig?
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Auch Bremen will seinen Studierenden zukünftig ans Portmonee, um die leeren Kassen der Hochschulen aufzubessern. Wie in Hamburg sollen Bremer Landeskinder zehn bis zwölf Semester ohne Gebühr studieren können, wer außerhalb der Stadtgrenzen wohnt, soll aber 500 Euro pro Semester zahlen. Doch die Gerichte könnten diesen Plan vereiteln: In Hamburg hat das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung die Studiengebühr vorläufig ausgesetzt. Zudem hat der AStA der Uni Hamburg für 50 Prozent aller Studierenden eine generelle Befreiung vom Bezahlstudium erklagt. Die Richter haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit angemeldet – sie sehen die Chancengleichheit gefährdet. Der Sprecher des Bremer Wissenschaftsressorts, Rainer Gausepohl, geht dennoch davon aus, dass das Landeskinder-Modell wie geplant im Oktober in Kraft tritt. frs