Fünf Jahre Klinik-Haft

Brandanschlag-Urteil gegen psychisch kranken Ex-Lehrer

Bremen taz ■ Zu fünf Jahren Haft wurde gestern der ehemalige Schulleiter Georg K. verurteilt, weil er im April 2004 einen Molotow-Cocktail ins Nachbarhaus warf. Dort schlief eine Pastorin der Friedensgemeinde mit ihrer fünfköpfigen Familie. In den Knast muss K. nicht – er bleibt bis auf weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Landgericht Bremen sprach den geständigen 50-Jährigen gestern wegen versuchten heimtückischen Mordes, besonders schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Richter Harald Schmacke entsprach damit dem Antrag von Staatsanwalt Martin Binnz. „Dieser Mann gehört eingesperrt“, darauf plädierte selbst sein Verteidiger Erich Joester. Doch K., der bis 2003 als Lehrer tätig war, sei „ernsthaft geisteskrank“, so der Rechtsanwalt – und deshalb zum Tatzeitpunkt „steuerungsunfähig“ gewesen. Zur Begründung verwies Joester auf die Borderline-Störung des Angeklagten, dessen schweren Tinnitus sowie eine Alkohol- und Tablettenabhängigkeit. Inwieweit K. zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand, konnte vor Gericht nicht abschließend geklärt werden. Auch K. hatte dazu widersprüchliche Angaben gemacht.

Vor Gericht gab er sich gestern reuig: „Ich wollte niemandem Schaden zufügen“, verteidigte sich der Angeklagte. Jedoch habe er sich immer wieder von den „überdurchschnittlich temperamentvollen“ Kindern im Nachbarhaus gestört gefühlt. Als Motiv der Tat war zunächst die umstrittenen Inszenierung der „Zehn Gebote“ vermutet worden, die seinerzeit in der Friedenskirche aufgeführt wurde. frs