Apotheker fordern ihr Geld

Die Apotheker in Nordrhein-Westfalen wollen nicht auf Rückerstattungen durch die Krankenkassen verzichten. Sie warten auf eine Lösung durch ein Schiedsgericht

ESSEN taz ■ Die Apothekerverbände in Nordrhein-Westfalen sind wütend über Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Sie hatte gefordert, die Apotheken sollten auf Nachforderungen an die Krankenkassen verzichten. „Die Apotheker erheben keine unberechtigten Millionen-Nachforderungen“, sagt der Vorsitzende des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe, Horst-Lothar Müller. Ihnen stehe die Prüfung einer Ausgleichszahlung zu, weil diese Regelung auf Druck der Krankenkassen im Gesundheitsmodernisierungsgesetz stehe, so Müller. Denn das Gesetz, auf dessen Grundlage die Apotheker von den gesetzlichen Krankenkassen jetzt eine Ausgleichszahlung verlangen, sei auf Initiative der Kassen zustande gekommen.

Die nun geäußerte Forderung der Apotheker geht auf eine Änderung im Sozialgesetzbuch zurück. Der Gesetzgeber hatte eine Ausgleichszahlung festgelegt, sollte die Anzahl der verordneten Arzneimittelpackungen vom Jahr 2002 abweichen. Hätten die Ärzte in 2004 mehr verordnet als 2002, müssten die Apotheken Zahlungskürzungen hinnehmen – da sie aber weniger verschreibungspflichtige Arzneien verordnet haben, sieht der Gesetzgeber eine Entschädigung der Apotheken durch die Kassen vor.

Und diese Entschädigung ließe sich leicht berechnen, sagt Peter Hochert, Leiter des Rechenzentrums der Apothekenverrechnungsstelle, die in NRW, Norddeutschland und Berlin rund 1.700 Apotheken betreut. Das Institut, das die Abrechnungsdaten der Apotheken an die Kassen weiterleitet, könne ohne Probleme für jede Apotheke die Differenz zum Basisjahr 2002 ausrechnen, sagt Hochert. „Wir machen das nur deswegen nicht, weil das Sozialgesetzbuch vorsieht, eine Schiedsstelle über die Entschädigung entscheiden zu lassen“, sagt Hochert.

Deshalb weiß auch die Essener Apothekerin Eva Hoburg noch gar nicht, was sie eventuell von den Kassen erwarten darf. „Ich finde es nur merkwürdig, dass die Politik jetzt an unsere Konzilianz appelliert“, sagt die Apothekerin der Linden-Apotheke. Es sei schon seltsam, dass die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) jetzt einen „Verzicht auf eine vertragliche Reglung verlangt“. Das System der Verrechnung sei seltsam, sagt sie. Denn wer sich ein frei verkäufliches Medikament verschreiben lasse, verteure es unfreiwillig. „Statt 4,85 Euro ohne Rezept kostet es mit über 12 Euro“, sagt Hoburg. Davon führte sie in 2004 zwei Euro an die Kassen ab. Da sich durch diese Preisgestaltung Medizin schlecht verkaufte, wollen die Apotheker nun einen Teil ihres Geldes zurück. ELMAR KOK