Humanitärer Umgang für Alte und Kranke

ASYL Nach der Inhaftierung eines Flüchtlings fordert Bischof Trelle eine Verlängerung des Bleiberechts

Kai Weber vom Flüchtlingsrat sieht, „solange Schüneman waltet, eher schwarz“

Hildesheims Bischof Norbert Trelle fordert von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) eine Verlängerung des Bleiberechts. „Schon aus humanitären Gründen sollte unser Staat da großzügiger sein“, sagt Trelle, Mitglied der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz.

Anlass für seine Forderung ist ein Urteil des Landgerichts Hannover. Die Ausländerbehörde im Emsland hatte einen schwerkranken Kurden in Abschiebehaft gebracht, um ihn nach Syrien auszuweisen. Das sei „rechtswidrig“, stellte der Richter klar. Die politische Analyse besorgte Anwalt Peter Fahlbusch: „Ein Armutszeugnis für die deutschen Behörden.“

Sein Mandant, Gegner des Diktators Assad, war während der Haft in Hungerstreik getreten und ohne Pass eingereist. Deshalb wurde sein Asylantrag abgelehnt, obwohl er von Folter und Vergewaltigungen durch syrische Polizei und Gefängnispersonal berichtet hatte. Ein Szenario, das Amnesty International immer wieder bestätigt, die Behörde aber nicht wahrhaben wollte. Daraufhin ließ ihn Fahlbusch untersuchen. Ergebnis: Trauma mit Suizidgefahr, verursacht durch das Martyrium in Syrien, Darmgeschwüre und bedrohliche Gewichtsabnahme. Der Landkreis bestellte einen Gegengutachter. Seine Diagnose: Wenn man den Delinquenten „aufpäppelt“, stehe der Abschiebung nichts im Weg.

Der Chefarzt der Gefängnisklinik bezeichnete das vor Gericht als Unfug. Für Bischof Trelle sind solche Praktiken Grund genug, „alte, kranke und pflegebedürftige Flüchtlinge von den Beschränkungen des Bleiberechts zu befreien“. Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen hofft „auf einen Präzedenzfall“, sieht aber „solange Schüneman waltet, eher schwarz“. MQ