Wasser an der Hintertür

Initiative vermutet, dass Senat sich den Verkauf der Hamburger Wasserwerke offen halten will

Die Initiatoren des erfolgreichen Volksbegehrens gegen einen Verkauf der Hamburger Wasserwerke (HWW) werfen dem Senat vor, „sich Hintertüren für die Beteiligung von Privatfirmen“ zu schaffen. Sie begründen ihr Misstrauen damit, dass der Senat in seinem Gesetzentwurf von der Formulierung des Volksbegehrens abweicht.

In diesem heißt es: „Die Hamburger Wasserwerke verbleiben vollständig im Eigentum und unter uneingeschränkter Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg.“ Dem Ersuchen, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, folgte der Senat im April 2005 mit der Formulierung: „Die öffentliche Wasserversorgung obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg als öffentliche Aufgabe. Wird die Aufgabe durch Unternehmen in privater Rechtsform vorgenommen, sind die Gesellschaftsanteile vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand zu halten.“

Die uneingeschränkte Verfügung fehlt jedoch im Senatsentwurf. Dieser erlaube die Beteiligung von Privatfirmen zum Beispiel durch eine Wasserverteilung per Konzession, auch wenn die HWW weiterhin der Stadt gehörten. Überdies eröffne die Formulierung die Option einer Beteiligung anderer öffentlicher Unternehmen an den HWW. knö