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GAL-Kritik an der Geschäftsordnung

Nach dem Freispruch einer Angeklagten im Wattebäuschchenprozess (taz berichtete) fordert die GAL eine Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft. Eine Unterbrechung der Plenumssitzung solle die Geschäftsordnung künftig „erst nach einer deutlich vernehmbaren Ankündigung“ der Sitzungsleitung zulassen, regte Ex-Bürgerschaftsvizepräsident Farid Müller an. „Damit würde gewährleistet, dass Protest unterbunden werden kann, ohne Bürger gleich zu kriminalisieren.“

Keinen akuten Handlungsbedarf im Sinne Müllers sieht Bürgerschaftssprecher Ulfert Kaphengst. Nicht umsonst habe man den Applaus, Zwischenrufe und Störungen untersagenden Passus aus der Geschäftsordnung auf die Rückseite der Einlasskarten für Besucher gedruckt. Das könne durch Aushänge noch deutlicher gemacht werden. „Die Geschäftsordnung müssen wir dazu aber nicht ändern“, sagte Kaphengst. jox

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