Kinder schleunigst nachweisen

Krankenkassenmitglieder, die keine Kinder haben, müssen seit Januar einen erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Mitglieder mit Kindern sind von diesem erhöhten Beitrag befreit. Die Landesvertretung Niedersachsen der Techniker Krankenkasse (TK) hat jetzt darauf hingewiesen, dass Kinder noch bis zum 30. Juni nachgewiesen werden können. Wer also unsicher sei, ob der Arbeitgeber von der eigenen Elternschaft wisse, solle dies so schnell wie möglich klären. Zu viel gezahlte Pflegebeiträge würden dann – rechtzeitiger Kindernachweis vorausgesetzt – zurückerstattet.

Die Elternschaft muss nach Angaben der TK immer bei der Stelle nachgewiesen werden, die auch die Beiträge zur Pflegeversicherung abführt. In den meisten Fällen sei dies der Arbeitgeber oder der Rentenversicherungsträger. Nur wer die Beiträge selbst überweise, müsse die Kinder direkt gegenüber der Pflegekasse nachweisen. Als „Kinder-Nachweise“ gelten etwa Geburts- und Adoptionsurkunden oder ein Auszug aus dem Familienbuch. Von den erhöhten Pflegeversicherungs-Beiträgen befreit wird man übrigens sowohl für leibliche als auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.